Antworten auf FAQs zum Umgang mit der Corona-Krise des Jugendamtes Dresden

Das Jugendamt Dresden hat über das Fachkräfteportal des Jugendinfoservers Dresden Stellung zu FAQs beim Umgang mit den aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf offene Angebote und Schulsozialarbeit genommen. „… Im Schließungszeitraum akzeptiert das Jugendamt auch sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck. Dies können konzeptionelle Arbeiten, Verwaltungsaufgaben oder auch Erhaltungsmaßnahmen am Objekt sein. Bitte informieren Sie das Jugendamt über Ihre angepasste Form der Angebotsgestaltung in Folge der verfügten Schließung der Einrichtungen. ~more~ Ob und in welchem Umfang Rückforderungsansprüche im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln entstehen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen. Wir möchten Ihnen eine pragmatische aber auch rechtssichere Lösung an die Hand geben … Die Veröffentlichung von Erreichbarkeiten und Kontaktdaten für den Zugang zur Schulsozialarbeit sollte z.B. über die Website der Schulen bzw. über die schulische Kommunikation mit den Eltern ermöglicht werden. So können die Fachkräfte auf Bedarfe der Schüler/-innen reagieren bzw. Prozesse der (kontaktlosen) Einzelfallbegleitung fortsetzen. An Grund- und Förderschulen, die eine Notbetreuung für die Schüler/-innen anbieten, besteht die Möglichkeit, dass Schulsozialarbeitende die Betreuung mit unterstützen.“ 

Zum Portal geht es hier.

Das Jugendamt Dresden hat über das Fachkräfteportal des Jugendinfoservers Dresden Stellung zu FAQs beim Umgang mit den aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf offene Angebote und Schulsozialarbeit genommen. „… Im Schließungszeitraum akzeptiert das Jugendamt auch sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck. Dies können konzeptionelle Arbeiten, Verwaltungsaufgaben oder auch Erhaltungsmaßnahmen am Objekt sein. Bitte informieren Sie das Jugendamt über Ihre angepasste Form der Angebotsgestaltung in Folge der verfügten Schließung der Einrichtungen. ~more~ Ob und in welchem Umfang Rückforderungsansprüche im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln entstehen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen. Wir möchten Ihnen eine pragmatische aber auch rechtssichere Lösung an die Hand geben … Die Veröffentlichung von Erreichbarkeiten und Kontaktdaten für den Zugang zur Schulsozialarbeit sollte z.B. über die Website der Schulen bzw. über die schulische Kommunikation mit den Eltern ermöglicht werden. So können die Fachkräfte auf Bedarfe der Schüler/-innen reagieren bzw. Prozesse der (kontaktlosen) Einzelfallbegleitung fortsetzen. An Grund- und Förderschulen, die eine Notbetreuung für die Schüler/-innen anbieten, besteht die Möglichkeit, dass Schulsozialarbeitende die Betreuung mit unterstützen.“ 

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