Einmaliger kostenloser Corona-Test für Schulsozialarbeitende möglich, die gerade vom Urlaub zurückkommen!

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat in einem Rundschreiben (auch) die LAG über folgenden Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Schulbeginn und der Eindämmung der Corona-Pandemie informiert:

"Das vordringliche Anliegen des Freistaates Sachsen ist es, den Beginn der Schule, der Tätigkeit der Kindertageseinrichtungen und der Beschäftigungsverhältnisse so reibungslos wie möglich zu gestalten. …
Der Freistaat macht daher einem definierten Personenkreis das Angebot, sich einmalig und freiwillig auf eine SARS-CoV-2 lnfektion testen zu lassen, wenn die Person aus dem Urlaub in Deutschland zurückkehrt und ihre Arbeit wiederaufnimmt. Dies ist ein zusätzliches Angebot zu den bisherigen Regelungen zu Reiserückkehrenden aus dem Ausland…"

Dieses Angebot soll ungeachtet der individuellen Arbeitgeberverantwortung und Trägerschaft auch für Schulsozialarbeiter*innen gelten und ist befristet bis zum Ablauf des 30. September 2020. Zu beachten ist aber noch folgendes:

"Der Test ist kostenfrei. Testen lassen können sich asymptomatische Mitarbeiter, die ihren Dienst ab dem 31. August 2020 in den Einrichtungen wiederaufnehmen. Das Urlaubsende darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Weitere Informationen zu den Anlaufstellen, wo man sich testen lassen kann und zum organisatorischen Ablauf, werden zeitnah auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt abrufbar sein."

 

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat in einem Rundschreiben (auch) die LAG über folgenden Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Schulbeginn und der Eindämmung der Corona-Pandemie informiert:

"Das vordringliche Anliegen des Freistaates Sachsen ist es, den Beginn der Schule, der Tätigkeit der Kindertageseinrichtungen und der Beschäftigungsverhältnisse so reibungslos wie möglich zu gestalten. …
Der Freistaat macht daher einem definierten Personenkreis das Angebot, sich einmalig und freiwillig auf eine SARS-CoV-2 lnfektion testen zu lassen, wenn die Person aus dem Urlaub in Deutschland zurückkehrt und ihre Arbeit wiederaufnimmt. Dies ist ein zusätzliches Angebot zu den bisherigen Regelungen zu Reiserückkehrenden aus dem Ausland…"

Dieses Angebot soll ungeachtet der individuellen Arbeitgeberverantwortung und Trägerschaft auch für Schulsozialarbeiter*innen gelten und ist befristet bis zum Ablauf des 30. September 2020. Zu beachten ist aber noch folgendes:

"Der Test ist kostenfrei. Testen lassen können sich asymptomatische Mitarbeiter, die ihren Dienst ab dem 31. August 2020 in den Einrichtungen wiederaufnehmen. Das Urlaubsende darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Weitere Informationen zu den Anlaufstellen, wo man sich testen lassen kann und zum organisatorischen Ablauf, werden zeitnah auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt abrufbar sein."