Endbericht »Prozessbegleitende Evaluierung des Landesprogrammes Schulsozialarbeit«

Das Sozialministerium hat nun den Endbericht »Prozessbegleitende Evaluierung des Landesprogrammes Schulsozialarbeit«  des ZEP – Zentrum für Evaluation und Politikberatungveröffentlicht. Daraus wurden unter anderem folgende Handlungsempfehlungen abgeleitet:

  • Abrechnungsverfahren vereinfachen durch einen einfachen Verwendungsnachweis
  • Vereinheitlichung der Sachberichte
  • Anpassung der Ressourcen für die Programmadministration durch die kommunalen Jugendämter an den administrativen Aufwand
  • Die Landesmittel für die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit sollten mit jährlichen Steigerungsraten zur Verfügung gestellt werden …
  • Vorgabe zum Umfang an VZÄ an den Oberschulen flexibilisieren
  • Das SMS sollte sich in der fachlichen Begleitung der Schulsozialarbeit stärker engagieren und dafür ausreichend Personal vorhalten.
  • Insbesondere sollte das SMS regelmäßigere Austausche zwischen den Jugendämtern zur Umsetzung des Landesprogramms organisieren.
  • Bei Themen, die die konkrete Umsetzung an den Schulen betreffen,sollten zudem das SMK und das LaSuB eingebunden werden.
  • Ausbau des ÖPNV … um auch die Angebote der Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler zugängig zu machen.
  • Statt einer Erhebung von Kennziffern, mit denen versucht wird, Wirkungen abzubilden, sind regelmäßige Nutzerbefragungen sowie qualitative Begleitstrukturen und –erhebungen zweckmäßiger

Der vollständige Endbericht ist hier einsehbar.

Das Sozialministerium hat nun den Endbericht »Prozessbegleitende Evaluierung des Landesprogrammes Schulsozialarbeit«  des ZEP – Zentrum für Evaluation und Politikberatungveröffentlicht. Daraus wurden unter anderem folgende Handlungsempfehlungen abgeleitet:

  • Abrechnungsverfahren vereinfachen durch einen einfachen Verwendungsnachweis
  • Vereinheitlichung der Sachberichte
  • Anpassung der Ressourcen für die Programmadministration durch die kommunalen Jugendämter an den administrativen Aufwand
  • Die Landesmittel für die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit sollten mit jährlichen Steigerungsraten zur Verfügung gestellt werden …
  • Vorgabe zum Umfang an VZÄ an den Oberschulen flexibilisieren
  • Das SMS sollte sich in der fachlichen Begleitung der Schulsozialarbeit stärker engagieren und dafür ausreichend Personal vorhalten.
  • Insbesondere sollte das SMS regelmäßigere Austausche zwischen den Jugendämtern zur Umsetzung des Landesprogramms organisieren.
  • Bei Themen, die die konkrete Umsetzung an den Schulen betreffen,sollten zudem das SMK und das LaSuB eingebunden werden.
  • Ausbau des ÖPNV … um auch die Angebote der Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler zugängig zu machen.
  • Statt einer Erhebung von Kennziffern, mit denen versucht wird, Wirkungen abzubilden, sind regelmäßige Nutzerbefragungen sowie qualitative Begleitstrukturen und –erhebungen zweckmäßiger

Der vollständige Endbericht ist hier einsehbar.