Am 24. Juni 2016 wurde vom Landesjugendhilfeausschuss die Fortschreibung der Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen beschlossen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit war bei der Vorbereitung zur Niederschreibung durch die Bildungsreferentin der LAG beteiligt. Weiterhin waren Mitglieder der LAG beim diesbezüglichen Fachgespräch im März 2016 involviert. Die vorliegende Fachempfehlung richtet sich in ihrem Selbstverständnis an „Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie insbesondere an die Schulleiter/innen und Lehrer/innen“ (ebd. S.3). Folgende Sachverhalte sind aus Sicht der LAG positiv zu bewerten: Die Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen bleibt innerhalb der Jugendhilfe verortet und verliert damit nicht ihre Eigenständigkeit.
Die Handlungsprinzipien der Sozialen Arbeit gelten weiterhin für die Schulsozialarbeit und sind dementsprechend auch ausführlich in der Neufassung festgeschrieben. Die Fachempfehlung dient als Grundlage für ein bevorstehendes Landesprogramm und demzufolge für einen landesweiten Ausbau von Schulsozialarbeit. Damit besteht die Chance noch mehr Kinder und Jugendliche in den Schulen zu erreichen. Die Fachempfehlung bietet Raum für die Reflexion und Diskussion zum fachlichen Selbstverständnis von Schulsozialarbeit. Wir wissen um die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Haltungen und haben ein großes Interesse an Ihren Rückmeldungen um die Qualität, die Fachlichkeit und ein einheitliches Bild von Schulsozialarbeit weiter zu entwickeln.