Geänderte Ausführungsbestimmungen zur FRL Schulsozialarbeit

Der KSV Sachsen hat am 29.05.2018 geänderte Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie Schulsozialarbeit veröffentlicht, in welchen die Möglichkeit der Splittung einer 40-Stunden-Stelle an einer Oberschule und die Notwendigkeit der Planung und Stellenausschreibung der Schulsozialarbeit an Oberschulen als Fördervoraussetzung benannt wird.

Der KSV Sachsen hat am 29.05.2018 geänderte Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie Schulsozialarbeit veröffentlicht, in welchen die Möglichkeit der Splittung einer 40-Stunden-Stelle an einer Oberschule und die Notwendigkeit der Planung und Stellenausschreibung der Schulsozialarbeit an Oberschulen als Fördervoraussetzung benannt wird.