Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat am 20.6.2022 den Tarifabschluss für die rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst vom 18.5. 2022 bestätigt. Auch die zuständigen Gremien der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben der Tarifeinigung ihre Zustimmung erteilt.
In der Übersicht würde das für alle Schulsozialarbeiter*innen, die tatsächlich nach TVÖD eingruppiert und entlohnt werden, folgendes bedeuten:
- SuE-Zulage: Ab 1. Juli 2022 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 eine monatliche Zulage in Höhe von 180 Euro.
- Diese Zulage kann auf Wunsch der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr).
- zusätzlich gibt es pro Jahr zwei Erholungstage zusätzlich zum Urlaub
- ab Oktober 2024 verkürzen sich die Stufenlaufzeiten
- nach GEW gilt außerdem: “ Schulsozialarbeit, die Unterstützung/Assistenz von behinderten Menschen oder die Unterstützung/Assistenz von Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen werden in den Katalog der schwierigen Tätigkeiten aufgenommen und erfüllen damit die Voraussetzungen für mindestens die S 12.
- Details sind nachlesbar bei der GEW
Für wen gilt der Abschluss? “ Das Tarifergebnis gilt für alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst Bund und Kommunen (TVöD). Ob Erzieher*in, (Schul-)Sozialarbeiter*in, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Alle Beschäftigten, die in der S-Tabelle des TVöD eingruppiert sind, profitieren von dem Verhandlungsergebnis. “ GEW, s.o.
Zur Zeit werden noch sog. Redaktionsverhandlungen geführt, wo alle Detailfragen geklärt werden und die Tarifeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen gefasst wird. Wie lange dies dauert, ist unklar, vermutlich tritt die Einigung erst dann auch rückwirkend in Kraft.
Die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. sieht alle freien Träger der Schulsozialarbeit in Sachsen in der Pflicht, diesen Tarifabschluss zu übernehmen und zur Finanzierung entsprechende Nachtragsanträge bei den jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtjugendämtern zu stellen. Wir werden uns dafür einsetzten, dass die Deckelung der Eingruppierung auf S11b TVöD in der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit ab 2023 abgeschafft oder auf S12 erhöht wird.