Geschlechtersensible Sprache an sächsischen Schulen

Bereits in unserer Mitgliederversammlung im Dezember 2021 haben wir das Thema „gendersensible Schreibweise“ ausführlich diskutiert, u.a. weil sich der Rat für deutsche Rechtschreibung seinerzeit  gegen die Verwendung von Asterisk und Co. aussprach.

Diese Haltung ist nun offensichtlich im Wandel, denn der Rat hat am 14.07.2023 eine Ergänzung des Amtlichen Regelwerkes für die deutsche Rechtschreibung beschlossen, die nach öffentlicher Anhörung den staatlichen Stellen zur Zustimmung vorgelegt werden soll. Gender-sensible Schreibweisen werden demnach immer noch nicht als Bestandteil korrekter deutscher Orthographie betrachtet, von ihrer Verwendung wird jedoch nicht mehr explizit abgeraten. Vielmehr endet der Beschluss mit der Formulierung „Die Entwicklung des Gesamtbereichs ist noch nicht abgeschlossen und wird vom Rat für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet werden.“ (vollständig nachzulesen hier)

Dahingehend ist der kürzlich veröffentlichte Erlass des SMK zum Thema „Geschlechtergerechte Sprache und Schreibung im Verwaltungsbereich und in den Schulen“ vom 06.07.2023 in Punkt 1 entsprechend zu hinterfragen und erneut zu überprüfen, da sich in diesem als Begründung für eine Ablehnung gendersensibler Schreibweisen auf die Empfehlung des deutschen Rates für Rechtschreibung vom 26.03.2021 bezogen wird.

Die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. als Vertretung und Sprachrohr der Profession „Schulsozialarbeit“ des Landes Sachsen nimmt den neuerlichen Erlass des SMK jedoch zum Anlass, sich noch einmal klar für die Offenheit gegenüber geschlechtersensiblen Formulierungen in Wort und Schrift auszusprechen.

Schulsozialarbeit orientiert sich in ihrem Auftrag und Handeln nicht an formalen Anforderungen der deutschen Sprache, sondern an der realen Lebenswelt und den tatsächlichen Bedarfen Heranwachsender. Unsere Gesellschaft im Allgemeinen und die Themen von Schüler:innen im Besonderen werden immer diverser und Schulsozialarbeit ist die Instanz im System „Schule“, welche diesen Veränderungen am dynamischsten begegnen kann und sollte.

Ein respektvoller Umgang auf Augenhöhe und eine vertrauensvolle, inkludierende und offene Kommunikation zeichnen sich auch durch die (verbale) Anerkennung von Identitäten aus. Sprache ist außerdem ein wichtiger, und gerade im Umgang mit Kindern und Jugendlichen nicht zu unterschätzender Ausdruck von Akzeptanz und Haltung.

Da weder wir als LAG noch die Schulsozialarbeitenden des Landes Sachsen wie im genannten Erlass beschrieben „Vertragspartner:innen“ von Schule sind, die in schulischem Auftrag handeln, empfehlen wir all unseren Mitgliedern ausdrücklich weiterhin an der Verwendung gendersensibler Sprache in Wort und Schrift festzuhalten.

Gern verweisen wir an dieser Stelle auch auf das Statement des sächsischen Kinderschutzbundes.

Bei Bedarf an Fachberatung zum Thema stehen wir gern jederzeit zur Verfügung.

Vorstand und Bildungsreferent:innen der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V.

Bereits in unserer Mitgliederversammlung im Dezember 2021 haben wir das Thema „gendersensible Schreibweise“ ausführlich diskutiert, u.a. weil sich der Rat für deutsche Rechtschreibung seinerzeit  gegen die Verwendung von Asterisk und Co. aussprach.

Diese Haltung ist nun offensichtlich im Wandel, denn der Rat hat am 14.07.2023 eine Ergänzung des Amtlichen Regelwerkes für die deutsche Rechtschreibung beschlossen, die nach öffentlicher Anhörung den staatlichen Stellen zur Zustimmung vorgelegt werden soll. Gender-sensible Schreibweisen werden demnach immer noch nicht als Bestandteil korrekter deutscher Orthographie betrachtet, von ihrer Verwendung wird jedoch nicht mehr explizit abgeraten. Vielmehr endet der Beschluss mit der Formulierung „Die Entwicklung des Gesamtbereichs ist noch nicht abgeschlossen und wird vom Rat für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet werden.“ (vollständig nachzulesen hier)

Dahingehend ist der kürzlich veröffentlichte Erlass des SMK zum Thema „Geschlechtergerechte Sprache und Schreibung im Verwaltungsbereich und in den Schulen“ vom 06.07.2023 in Punkt 1 entsprechend zu hinterfragen und erneut zu überprüfen, da sich in diesem als Begründung für eine Ablehnung gendersensibler Schreibweisen auf die Empfehlung des deutschen Rates für Rechtschreibung vom 26.03.2021 bezogen wird.

Die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. als Vertretung und Sprachrohr der Profession „Schulsozialarbeit“ des Landes Sachsen nimmt den neuerlichen Erlass des SMK jedoch zum Anlass, sich noch einmal klar für die Offenheit gegenüber geschlechtersensiblen Formulierungen in Wort und Schrift auszusprechen.

Schulsozialarbeit orientiert sich in ihrem Auftrag und Handeln nicht an formalen Anforderungen der deutschen Sprache, sondern an der realen Lebenswelt und den tatsächlichen Bedarfen Heranwachsender. Unsere Gesellschaft im Allgemeinen und die Themen von Schüler:innen im Besonderen werden immer diverser und Schulsozialarbeit ist die Instanz im System „Schule“, welche diesen Veränderungen am dynamischsten begegnen kann und sollte.

Ein respektvoller Umgang auf Augenhöhe und eine vertrauensvolle, inkludierende und offene Kommunikation zeichnen sich auch durch die (verbale) Anerkennung von Identitäten aus. Sprache ist außerdem ein wichtiger, und gerade im Umgang mit Kindern und Jugendlichen nicht zu unterschätzender Ausdruck von Akzeptanz und Haltung.

Da weder wir als LAG noch die Schulsozialarbeitenden des Landes Sachsen wie im genannten Erlass beschrieben „Vertragspartner:innen“ von Schule sind, die in schulischem Auftrag handeln, empfehlen wir all unseren Mitgliedern ausdrücklich weiterhin an der Verwendung gendersensibler Sprache in Wort und Schrift festzuhalten.

Gern verweisen wir an dieser Stelle auch auf das Statement des sächsischen Kinderschutzbundes.

Bei Bedarf an Fachberatung zum Thema stehen wir gern jederzeit zur Verfügung.

Vorstand und Bildungsreferent:innen der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V.