FRL Schulsozialarbeit angepasst
Das Sozialministerium hat mit Wirkung zum 01. Juli 2023 eine Richtlinie zur Änderung der FRL Schulsozialarbeit erlassen, in welcher u.a. ein Rechtsbezug zu § 13 a SGB VIII hergestellt wird und vor allem eine Abweichung vom Auszahlungsmodus der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Sächsischer Haushaltsordnung festgelegt wird. Hier sollte bei der Projektförderung für die Auszahlung ab 01.07.23 folgendes Verfahren gelten:
Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und mit Anzeige des Vorhabensbeginns durch den Zuwendungsempfänger werden 40 Prozent der Gesamtzuwendung ausgezahlt. Nach Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises werden weitere 50 Prozent der Gesamtzuwendung ausgezahlt. Die Bewilligungsstelle prüft mit einer Frist von einem Monat abschließend die Vollständigkeit des Verwendungsnachweises und fordert – soweit erforderlich – umgehend alle fehlenden Unterlagen beim Zuwendungsempfänger nach. Bei Nachreichung von Unterlagen beginnt die genannte Prüffrist von vorn. Nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises, aber spätestens sechs Monate nach Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises (einschließlich der nachgeforderten Unterlagen) wird die Schlussrate (10 Prozent) ausgezahlt.
Diese Neuregelung der zum Teil erst nachträglichen Auszahlung von Zuwendungen findet nun bei der FRL Schulsozialarbeit keine Anwendung und es bleibt bei der bisherigen Praxis. Zur angepasstenn FRL geht es hier.
Empfehlung der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. zur Bearbeitung von Mobbing an Schulen
Wenn Mobbing im System Schule auftritt, stellt sich nicht die Frage, ob gehandelt wird, sondern wann und vor allem wie und durch wen. Der Wunsch nach „schneller Hilfe“ verdeutlicht die Bedrohungslage für die betroffenen Schüler: innen und das gesamte Klassensystem. In Schulen tätige Fachkräfte bemühen sich um Unterstützung der Betroffenen, erfahren aber bei der Auswahl geeigneter Unterstützungsangebote zuweilen wenig Orientierung. Verbindliche und einheitliche Handlungsanweisungen gibt es bisher nicht.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V. möchte daher Empfehlungen für den Prozess der Auswahl von präventiven wie intervenierenden Projekten zum Thema Mobbing aussprechen.
Dazu wurde ein Empfehlungsschreiben entwickelt, welches gern für die Arbeit an Schulen und zur Auswahl einer geeigneten Interventionsform genutzt werden kann.
Therapieplätze für Kinder und Jugendliche - Servicesstelle der KV Sachsen nutzen
Im letzten Jahr veröffentlichte die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. eine Stellungnahme mit der Forderung nach einem Ausbau von (psycho-) therapeutischen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Auch andere Organisationen wendeten sich mit Forderungen, Stellungnahmen und Petitionen an die Öffentlichkeit sowie an politische Entscheidungsträger:innen. Das Thema und die Problematik der fehlenden ambulanten und stationären, zeitnahen psychotherapeutischen Versorgung ist bekannt, gehört, gefordert - leider passiert bisher nur wenig.
Wir möchten an dieser Stelle einen Hinweis der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK), mit welcher wir im Austausch zur Problematik stehen, an Sie als Schulsozialarbeitende weitergeben:
Die OPK rät immer wieder die Terminservicestelle der KV Sachsen zu benutzen. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, dass diese innerhalb von 4 Wochen einen Sprechstundentermin vermitteln müssen (https://www.116117-termine.de/). Außer im Raum Leipzig funktioniert dies sehr gut. Wichtig ist zu wissen, dass eine Sprechstunde keine Behandlung ist (aber erste Absicherung, Diagnostik und Anbindung ermöglicht), aber diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden.
Außerdem hat die Bundespsychotherapeutenkammer & BkE eine Broschüre für Eltern herausgegegeben, wo alle möglichen Hilfeformen für psychische Probleme bei Kindern aufgeführt uner erläutert sind.
Neues zum Tarifabschluss im TVÖD-SuE
Liebe Kolleg:innen,
die GEW informiert auf Ihrer Homepage unter https://www.gew.de/wir-sind-die-profis/fragen-und-antworten nun auch zu den Ergebnissen der Redaktionsverhandlungen, die am 16.09.22 abgeschlossen wurden. Hier wurden noch viele Details zum Tarifabschluss im Mai 22 geklärt, die nun nachzulesen sind. Beispielsweise kann in der Schulsozialarbeit, falls nach TVÖD bezahlt wird, ein Antrag auf Höhergruppierung in die S12 gestellt werden - zu beachten ist: "Bei der Höhergruppierung ist aber Vorsicht geboten, damit es nicht zum Verlust von Stufenlaufzeiten kommt. Deshalb vereinbarten Gewerkschaften und Arbeitgeber, dass Kolleginnen und Kollegen in den Entgeltgruppen S 11b, S 12 und S 14 nur auf Antrag höherzugruppieren sind. Beschäftigte müssen diesen Antrag bis zum 31. Juli 2023 gestellt haben, der dann rückwirkend auf den 1. Juli 2022 wirkt. GEW-Mitglieder können sich in der Frage an ihren jeweiligen Landesverband wenden." (GEW, eb.da)
Grundsätzlich bleibt die LAG bei Ihrem Appell an alle Träger der Schulsozialarbeit, diesen Tarifabschluss zu übernehmen und zur Finanzierung entsprechende Nachtragsanträge bei den jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtjugendämtern zu stellen.
Gehaltserhöhung für Schulsozialarbeiter*innen?! Zum Tarifabschluss im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat am 20.6.2022 den Tarifabschluss für die rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst vom 18.5. 2022 bestätigt. Auch die zuständigen Gremien der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben der Tarifeinigung ihre Zustimmung erteilt.
In der Übersicht würde das für alle Schulsozialarbeiter*innen, die tatsächlich nach TVÖD eingruppiert und entlohnt werden, folgendes bedeuten:
- SuE-Zulage: Ab 1. Juli 2022 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 eine monatliche Zulage in Höhe von 180 Euro.
- Diese Zulage kann auf Wunsch der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr).
- zusätzlich gibt es pro Jahr zwei Erholungstage zusätzlich zum Urlaub
- ab Oktober 2024 verkürzen sich die Stufenlaufzeiten
- nach GEW gilt außerdem: " Schulsozialarbeit, die Unterstützung/Assistenz von behinderten Menschen oder die Unterstützung/Assistenz von Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen werden in den Katalog der schwierigen Tätigkeiten aufgenommen und erfüllen damit die Voraussetzungen für mindestens die S 12.
- Details sind nachlesbar bei der GEW unter: https://www.gew.de/wir-sind-die-profis/fragen-und-antworten
Für wen gilt der Abschluss? " Das Tarifergebnis gilt für alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst Bund und Kommunen (TVöD). Ob Erzieher*in, (Schul-)Sozialarbeiter*in, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Alle Beschäftigten, die in der S-Tabelle des TVöD eingruppiert sind, profitieren von dem Verhandlungsergebnis. " GEW, s.o.
Zur Zeit werden noch sog. Redaktionsverhandlungen geführt, wo alle Detailfragen geklärt werden und die Tarifeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen gefasst wird. Wie lange dies dauert, ist unklar, vermutlich tritt die Einigung erst dann auch rückwirkend in Kraft.
Die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. sieht alle freien Träger der Schulsozialarbeit in Sachsen in der Pflicht, diesen Tarifabschluss zu übernehmen und zur Finanzierung entsprechende Nachtragsanträge bei den jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtjugendämtern zu stellen. Wir werden uns dafür einsetzten, dass die Deckelung der Eingruppierung auf S11b TVöD in der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit ab 2023 abgeschafft oder auf S12 erhöht wird.
Statement der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. mit Forderung des Ausbaus therapeutischer Angebote für Kinder und Jugendliche in Sachsen
Nicht erst seit der Pandemie fehlt es bei der Vermittlung von Kinder und Jugendlichen in ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfs- und Behandlungsangebote an verfügbaren Ressourcen in Sachsen. Die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. nimmt einen hohen Bedarf an therapeutischen Beratungs- und Behandlungsangeboten für Kinder und Jugendliche wahr. Mit diesem Statment, welches an gesundheits- und jugendpolitische Sprecher*innen sowie an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und an die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und weitere Entscheidungsträger versendet wurde, möchten wir den Bedarf unterstreichen und aus Sicht der Schulsozialarbeit einen zeitnahen Ausbau verfügbarer Hilfsangebote fordern.
Positionspapier "Schulsozialarbeit in Sachsen weiter entwickeln!" (Sept. 2022)
Im Positionspapier "Schulsozialarbeit in Sachsen weiter entwickeln" der LAG wurden im Sept. 2022 konkrete finanziell untersetzte Vorschläge mit Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Doppel-Haushalts 2023/24 im Freistaat gemacht. Beispielsweise werden die Kosten für eine dringend notwendige Erhöhung der SK-Pauschale u.a. zur Refinanzierung von Teamleitungen untersetzt.
Positionspapier der LAG zu Stand und Perspektive der Schulsozialarbeit in Sachsen
Aufbauend auf einer Studienarbeit hat die LAG ein Positionspapier zu Stand und Perspektive der Schulsozialarbeit in Sachsen entwickelt. Hiermit kann der quantitative Entwicklungsstand in den Landkreisen und kreisfreien Städten erstmalig schulartspezifisch und bezogen auf die Anzahl der Schüler*innen abgebildet werden. Daraus und aus einer weiteren Reihe qualitativer Entwicklungsbedarfe wurden Forderungen an die Jugendpolitik in Sachsen abgeleitet, darunter ein stufenweiser Ausbau der Schulsozialarbeit bis zum Jahr 2030. Wir wünschen eine anregende Lektüre! -> Positionspapier Stand und Ausblick der Schulsozialarbeit in Sachsen
Aktuelle Fachförderrichtlinie Schulsozialarbeit in Sachsen
Die Fachförderrichtlinie für die Schulsozialarbeit in Sachsen wird regelmäßig überarbeitet. Sie bildet die Grundlage für die Ausgestaltung, Beantragung und Bewilligung von Schulsozialarbeit im Freitstaat.
Die aktuelle Förderrichtlinie ist hier hinterlegt.
*** Gender *** - Stellungnahme nadis zum SMK-Schreiben bezüglich geschlechtergerechter Sprache
An vielen Schulen in Sachsen herrscht seit letztem Sommer große Unsicherheit, was die Verwendung von Sonderzeichen im Zuge geschlechtergerechter Sprache angeht. Vielfach wurde ein entsprechendes Schreiben des SMK als Verbot wahrgenommen, obwohl es sich lediglich um eine Empfehlung handelt. Entsprechend drohen auch keinerlei Sanktionen, sollten Sie weiterhin auf diese Weise gendern.
Anbei schicke finden Sie die Stellungnahme des nadis - Netzwerk für eine Antidiskriminierungskultur in Sachsen - zum Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus an die Schulleiter*innen der Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Freistaat Sachsen vom 25. August 2021 zum Thema geschlechtergerechte Sprache und Schreibung. Diese Stellugnahme darf gern weitergeleitet werden.
RosaLinde Leipzig e.V. erarbeitet zur Zeit in Kooperation mit der Universität Leipzig ebenfalls eine Handreichung zum Thema, welche demnächst erscheint und dann auch hier abzurufen sein wird.
Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier nachlesen.
Kein Platz für das Gender-Sternchen an sächsischen Schulen?
Mit einem Brief an die Schulleitungen im August dieses Jahres hat der sächsische Kultusminister dazu aufgefordert, auf Gendersternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich künftig zu verzichten. Diese Sonderzeichen erfüllten weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung, noch entsprächen sie den Festlegungen des aktuellen Dudens – so die Argumentation. Dabei geht es um offizielle Schreiben, Briefe an die Eltern sowie Unterrichtsmaterialien der jeweiligen Schule.
Inzwischen erreicht das Thema auch die Schulsozialarbeit in Sachsen. Denn in einigen Fällen sehen sich Schulsozialarbeiter*innen mit der Aufforderung durch die jeweilige Schulleitung konfrontiert, ebenso auf Gendersternchen, Doppelpunkte etc. zu verzichten.
Die LAG Schulsozialarbeit hat auf ihrer Mitgliederversammlung im Dezember 2021 dazu einen intensiven Austausch geführt und steht dem Gendersternchen (und ähnlichen Schreibweisen) weiterhin offen gegenüber. Letztlich ist es Hoheit des jeweiligen Trägers der Schulsozialarbeit dazu Festlegungen zu treffen.
Insgesamt sieht die LAG Schulsozialarbeit v. a. die emanzipatorische bzw. politische Konnotation geschlechtersensibler Schreibweisen als unterstützenswert an. Gesellschaftliche Vielfalt durch sprachliche Vielfalt sichtbar zu machen, ist bereits seit der feministischen Sprachkritik in den 1980er Jahren - nicht zuletzt in Form der breit rezipierten Glossen der Linguistin Luise Pusch – ein emanzipationspolitisches Anliegen. Sprache habe sich beeinflusst von Jahrtausende alten Machtstrukturen entwickelt; die deutsche Grammatik sei kein Naturphänomen, sondern historisch-gesellschaftlich gewachsen. Darum dürfe sie auch kritisiert und verändert werden (Luise Pusch). Falls eine (oder einer) Lust hat, sich weiter mit diesem Thema auseinanderzusetzen, dann finden sich unter der Internet-Suchanfrage „richtig gendern“ vielfältige Anregungen.
Bei konkreten Fragestellungen und Praxisthemen bietet die LAG eine Beratung an.
Außerdem möchten wir die aktuelle Auseinandersetzung um eine geschlechtersensible Sprache gern noch einmal zum Anlass nehmen, um auf unsere Veranstaltung „Geschlechtervielfalt und Geschlechterreflexion in der Schulsozialarbeit“ im Juni 2022 hinweisen. Siehe https://www.schulsozialarbeit-sachsen.de/upload/thumbs/Geschlechtervielfalt.PDF
Bewertung der Ergebnisse der Evaluation des Landesprogramms Schulsozialarbeit
Im Rahmen eines Beitrags zum FORUM Schulsozialarbeit von Diakonie und Landeskirchenamt Sachsen am 11.11.2020 nahm Wolfgang Müller, Bildungsreferent der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V., eine Bewertung der Ergebnisse der "Prozeßbegleitenden Evaluierung des Landesprogramms Schulsozialarbeit" vor. Dabei ging es vor allem um eine Ableitung von fachpolitischen Handlungsempfehlungen zum Feld der Schulsozialarbeit in Sachsen aus Sicht der Akteur*innen. Die wesentlichen Aussagen des Beitrags finden Sie hier.
Schulgesetz des Freistaat Sachsen geändert – Neuerungen im Bereich Datenschutz für Schule und Schulsozialarbeit
Mit der Verabschiedung des Bildungsstärkungsgesetzes im Dezember 2020 wurde auch das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen geändert. Diese Änderung bringt auch eine Neuerung für die Schulsozialarbeit mit sich. weiterlesen
Stellungnahme der LAG Schulsozialarbeit zur Verwaltungsregelung zur Anwendung der FRL Schulsozialarbeit veröffentlicht
Die LAG Schulsozialarbeit nimmt Stellung zur am 20. November 2020 veröffentlichten 'Verwaltungsregelung zur Anwendung der FRL Schulsozialarbeit' des SMS. Insbesondere beziehen wir uns in der Stellungnahme auf die Neureglung der Mindeststellenanteile sowie auf den Pauschalsatz für Sachkosten. weiterlesen
Neue Verwaltungsregelung zur Anwendung der FRL Schulsozialarbeit ab 2021
Das Sächsiche Sozialministerium hat offensichtlich mit Datum vom 20.11.2020 eine neue Verwaltungsregelung zur Anwendung der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit erarbeitet. weiterlesen
Endbericht »Prozessbegleitende Evaluierung des Landesprogrammes Schulsozialarbeit«
Das Sozialministerium hat nun den Endbericht »Prozessbegleitende Evaluierung des Landesprogrammes Schulsozialarbeit« des ZEP - Zentrum für Evaluation und Politikberatung - veröffentlicht. Daraus wurden unter anderem folgende Handlungsempfehlungen abgeleitet: weiterlesen
Neue Förderrichtlinie Schulsozialarbeit in Sachsen veröffentlicht
Durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurde am 12. März 2020 eine Neufassung der FRL Schulsozialarbeit veröffentlicht (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18628). Wie wir aus der Praxis erfuhren, wurden sowohl Erst- als auch Letztempfängern nicht oder nur unzureichend über die Änderung und Veröffentlichung informiert. Es ist nicht bekannt, wer in die Neufassung der Richtlinie eingebunden war.
Die Änderung betreffen vor allem verwaltungsrechtliche Aspekte sowie die Höhe der Sach- und Verwaltungskosten.
Wir haben für Euch die wichtigsten Änderungen zusammengetragen und informieren an dieser Stelle kurz darüber:
- Zuwendungsvoraussetzungen: Der Vorhabenbeginn bei Maßnahmen zur Projektförderung ist nach dieser Richtlinie ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) generell zugelassen.
- Zuwendungen sollen nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500€, bei kommunalen Körperschaften mehr als 10.000€ beträgt
- Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:Sach- und Verwaltungskosten sind in einem Pauschalsatz in Höhe von bis zu 7000€ je 1,0 VzÄ zuwendungsfähig
- Verfahren: Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsbehörde durch den Erstempfänger spätestes ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes vorzulegen
Positionierung zu den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst (TVÖD SuE)
Wir erachten die Forderungen der Gewerkschaften nach einer leistungsgerechten Neugruppierung als überfällig. Mit besonderem Augenmerk auf die Methoden- und Kooperationskomplexität von Schulsozialarbeit schließen wir uns der Stellungnahme der LAG Schulsozialarbeit Schleswig Holstein an. Mit der Perspektive Sachsens betrachten wir eine grundsätzliche Höhergruppierung von Kolleg_Innen als ein Signal an alle noch weit unter Tarif entlohnten Sozialarbeiter_Innen/Sozialpädagog_Innen, weiter um Ihr Recht auf gerechte Bezahlung und verdiente Wertschätzung der Profession und Leistung zu kämpfen.
Der Vorstand der LAG Schulsozialarbeit Sachsen
Informations- und Bildungsangebote des LFD Sachsen in Zeiten der 'Coronakrise'
Der Landesfilmdienst Sachsen für Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. (LFD) bietet
Online-Lösungen zur Unterstützung für Familien, Lehrer*innen, Fachkräfte der Kinder- und
Jugendhilfe sowie alle Interessierte. Diese können z.B. auch für online-Elternabende oder ähnliches genutzt werden. Zur Homepage geht es hier: https://landesfilmdienst-sachsen.de/
Fachtag des Sächsischen Landesjugendamtes am 10.12.2019 in Dresden
Zu Stand und Perspektiven der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen hatte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz/Landesjugendamt am 10.Dezember nach Dresden eingeladen. Mit einiger Spannung wurde dabei die Präsentation von ersten Ergebnissen aus der Evaluation des Landesprogrammes Schulsozialarbeit durch das Berliner Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) erwartet.
Im Auftrag des Landesjugendamtes können wir hier die Präsentation von Frank Oschmiansky vom ZEP zu ersten Evaluationsergebnissen und die Präsentation des LAG-Vorsitzenden Björn Bartling zum Stand der Schulsozialarbeit in Sachsen veröffentlichen.
605,6 Vollzeitstellen Schulsozialarbeit durch Landesprogramm in Sachsen gefördert!!
In Beantwortung einer kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Volkmar Zschocke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) teilte das Sozialministerium schon Ende Februar aktuelle Zahlen zum Stand der Schulsozialarbeit in Sachsen mit. Demnach arbeiten mit Stand Febraur 2019 wohl etwa 700 Kolleg*innen auf insgesamt 605,6 Vollzeitstellen (VzÄ), die aus dem Landesprogramm gefördert werden. 285 VzÄ stehen dabei den staatlichen Oberschulen, 28 den OS in freier Trägerschaft zur Verfügung, die restlichen 292,6 VzÄ verteilen sich auf die anderen Schularten.
Auch wieviele Stellen je Landkreis / kreisfreie Stadt gefördert werden ist aus der Statistik ersichtlich, die unter folgendem link zur Verfügung steht: Schulsozialarbeit in Sachsen Feb 2019
Unfallversicherungsschutz in der Schulsozialarbeit
Die Sächsischen Staatsministerien für Kultus und Soziales und Verbraucherschutz haben nach längerer juristischer und inhaltlicher Prüfung im Januar 2019 einen Vorschlag zur Herstellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Schüler*innen gemacht, die Angebote der Schulsozialarbeit nutzen. In einem Brief beider Ministerien an die sächsischen Jugendämter wird dargelegt: „Entscheidend ist das strukturierte Zusammenwirken zwischen der Schulleitung und dem Träger der Schulsozialarbeit. Um im Einzelfall die bestehenden Rechte und Pflichten beider Seiten verbindlich zu dokumentieren, wird hiermit eine Muster-kooperationsvereinbarung vorgelegt. … Es wird allerdings – wie immer im Unfallversicherungsrecht, wenn ein „Schadensfall“ eintritt – bei einer Einzelfallprüfung bleiben. …“
Weiterhin wird betont, dass es sich ausdrücklich um ein Muster einer Kooperations-vereinbarung handelt, mittels dessen bereits bestehende Vereinbarungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden können. In der Musterkooperationsvereinbarung wird der Anhang einer Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots der Schulsozialarbeit vorgeschlagen.
Die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. begrüßt die gefundene Lösung, die nun den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung der Schulen auf die Angebote der Schulsozialarbeit überträgt. Auch die vorgeschlagene Mustervereinbarung enthält viele begrüßenswerte Regelungen zur Kooperation zwischen Schule und Schulsozialarbeit, beispielsweise ein monatliches Arbeitstreffen zwischen Schulleitung und Schulsozialarbeiter*in.
Den Brief der Staatsministerien und die Musterkooperationsvereinbarung finden Sie hier: Brief und Musterkooperationsvereinbarung
Kabinett beschließt neue Förderrichtlinie Schulsozialarbeit am 06.03.2018
In Sachsen wird die Schulsozialarbeit weiter ausgebaut. Das legte das Kabinett am 06.03.2018 mit Änderung einer entsprechenden Förderrichtlinie fest, die am 22.03.18 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht wurde https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17165-FRL-Schulsozialarbeit Das Landesprogramm Schulsozialarbeit erhalte so nochmals einen kräftigen Schub, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) in Dresden. Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 soll an allen 279 sächsischen Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft mindestens 1,0 Vollzeitäquivalente für Sozialarbeit geschaffen werden, die auch auf zwei Fachkräfte aufteilbar sind. Ab dem Jahr 2019 werden die bisher eingesetzten Mittel auf 30,5 Millionen Euro verdoppelt, wodurch mehr Mittel für Schulsozialarbeit an anderen Schulformen bereit stehen. Voraussetzung für eine Beantragung von Mitteln aus dem Landesprogramm ist der vollständige Abruf der Jugendpauschale für die Förderung offener und mobiler Jugendarbeit.
Folgender Artikel enthält ein kurzes Statement der LAG Schulsozialarbeit Sachsen: Link
Was tun bei erneuten Schulschließungen?
Aufgrund der mit der Omikron-Variante einhergehenden Sorge vor sprunghaft ansteigenden Infektionszahlen und einer weiteren Überlastung der Krankenhäuser werden derzeit wieder Maßnahmen mit starken Kontaktbeschränkungen für viele Menschen diskutiert. Auch mögliche Schulschließungen im Januar sind kein Tabu mehr und möglicherweise notwendig. Wir als Schulsozialarbeiter*innen sollten uns deshalb auf ein solches Szenario vorbereiten und Handlungsmöglichkeiten schaffen, mit welchen wir Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien und ohne Internet-Verbindung unterstützen können. Eine Idee ist es, in der Schule oder in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sog. "Lernbüros" anzubieten, in welchen Schüler*innen bei Bedarf zeitweise lernen können. Hier findet ihr eine Projektskizze zur Umsetzung. Außerdem schickt uns bitte gern weitere Ideen, was getan werden könnte ... und bleibt gesund!
Neues Lernportal unseres Koooperationspartners LSJ Sachsen online!
Gewalt- und Suchtprävention, Physisches und Psychisches Wohlbefinden, Soziales Lernen, Medienbildung oder Sexuelle Gesundheit - es gibt viele Akteure, die wichtige Beiträge im Handlungsfeld Lebenskompetenz leisten. Durch die LSJ Sachsen e.V. wurde nun erstmals das Handlungsfeld Lebenskompetenz für den Altersbereich 3 - 18 Jahre strukturiert und in Form eines Lernportals aufbereitet. Es richtet sich an Pädagogen, Eltern sowie an Krankenkassen, Projektanbieter und Interessierte. Ab sofort ist es unter https://www.lernportal-sachsen-lebenskompetenz.de/ zu erreichen. In sechs Themenfeldern kann man sich über anzustrebende Kompetenzen, Materialien und Angebote informieren. "Junge Sachsen fit fürs Leben" ist das dritte Lernportal zur effektiven Unterstützung der sächsischen Akteure in den drei großen Handlungsfeldern der Gesundheitsförderung in Sachsen. Bereits 2007 ging das Lernportal "Junge Sachsen genießen" zur Ernährungs- und Verbraucherbildung, online. Im Sommer 2012 folgte das Lernportal im Handlungsfeld Bewegung, Spiel und Sport "Junge Sachsen in Bewegung".
Geänderte Ausführungsbestimmungen zur FRL Schulsozialarbeit
Der KSV Sachsen hat am 29.05.2018 geänderte Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie Schulsozialarbeit veröffentlicht, in welchen die Möglichkeit der Splittung einer 40-Stunden-Stelle an einer Oberschule und die Notwendigkeit der Planung und Stellenausschreibung der Schulsozialarbeit an Oberschulen als Fördervoraussetzung benannt wird. Mehr Details finden sich hier
Schulsozialarbeit braucht starke Schulen! - Bericht mit den Ergebnissen der dritten Befragung
In bisher drei Erhebungsphasen hat die Evangelische Hochschule Dresden - gemeinsam mit der Schulstiftung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, dem Diakonischen Werk Sachsen e.V., der LAG Schulsozialarbeit und dem Ev.-Luth. Landesjugendpfarramt Sachsen - umfassende qualitative und quantitative Daten zu Einschätzungen, Sichtweisen und Erfahrungen von Schulsozialarbeiter*innen aus Sachsen erhoben und diskutiert. An der dritten Befragung zu Veränderungen und Herausforderungen ihrer Tätigkeit sowie zu Unterstützungsbedarfen von Kindern, Jugendlichen und Eltern vor dem Übergang in den schulischen Regelbetrieb im Frühjahr 2021 beteiligten sich mit 295 Schulsozial-arbeiter*innen fast 50 % aller Kolleg*innen in Sachsen.
Konstatiert wird u.a. eine allgemeine Ermüdung bzw. Erschöpfung aller an Schule Beteiligten im Zuge des sozialdistanten Lernens unter Beibehaltung schulischer Leistungsanforderungen. Die Befunde der Untersuchung sprechen nicht nur für die Notwendigkeit des Ausbaus und der Stärkung der Sozialen Arbeit am Standort Schule und einer sozialpädagogischen (Re-)Profilierung der Schulsozialarbeit, sondern auch für die Reformulierung schulpädagogischer Reformanliegen mit Blick auf eine chancengleiche und subjektorientierte, also lern-, bildungs- und entwicklungsförderliche Lern- und Leistungskultur.
Zum Dritten Breicht geht es hier. Sämtliche bisherigen Publikationen innerhalb unseres Forschungsprojekts „Schulsozialarbeit in Sachsen in Zeiten der Corona-Pandemie“ finden Sie unter: https://www.ehs-dresden.de/forschung/ehs-forschungsprojekte/schulsozialarbeit-in-sachsen-in-zeiten-der-corona-pandemie/
Checkliste für Kooperationsvereinbarungen Schule - Jugendhilfe
Zum Fachtag des Landesjugendamtes am 28.11.2017 stellten die Bildungsreferent*innen der LAG eine Checkliste für Kooperationsvereinbarungen in der Schulsozialarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe vor. Die Checkliste orientiert sich dabei an bundesweiten Standards und ist als Anregung für die Praxis in Sachsen gedacht. Zur Checkliste geht es hier
Arbeitshilfe zum Wirksamkeitsdialog in der Schulsozialarbeit in Sachsen
Mit der aus aktuellem Anlass erstellten Arbeitshilfe leistet die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. einen Beitrag dazu, die Diskussion zu Qualität und Wirkungen von Schulsozialarbeit in Sachsen auf einem hohen Niveau weiter zu führen und an bereits vorliegende Forschungserkenntnisse anzuknüpfen. Damit soll der notwendige und wichtige partnerschaftliche Qualitätsdialog zwischen den öffentlichen Trägern als Gewährleistern von und Fachaufsicht über Qualität und den freien Trägern als Leistungserbringern unterstützt werden. Die Arbeitshilfe können Sie hier herunter laden: Arbeitshilfe
(Quelle: Postkartenaktion AGFT Leipzig)
Mehr Sozialarbeiter an Schulen: Artikel in der SZ-Online vom 11.12.16
Am Sonntag veröffentlichte die Sächsische Zeitung folgenden Artikel zum Landesprogramm Schulsozialarbeit, auf welchen wir gern verweisen würden: https://www.saechsische.de/mehr-sozialarbeiter-an-sachsens-schulen-3771256.html
Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit in Sachsen fortgeschrieben
Am 24. Juni 2016 wurde vom Landesjugendhilfeausschuss die Fortschreibung der Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen beschlossen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit war bei der Vorbereitung zur Niederschreibung durch die Bildungsreferentin der LAG beteiligt. Weiterhin waren Mitglieder der LAG beim diesbezüglichen Fachgespräch im März 2016 involviert. Die vorliegende Fachempfehlung richtet sich in ihrem Selbstverständnis an „Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie insbesondere an die Schulleiter/innen und Lehrer/innen“ (ebd. S.3). Folgende Sachverhalte sind aus Sicht der LAG positiv zu bewerten:
- Die Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen bleibt innerhalb der Jugendhilfe verortet und verliert damit nicht ihre Eigenständigkeit.
- Die Handlungsprinzipien der Sozialen Arbeit gelten weiterhin für die Schulsozialarbeit und sind dementsprechend auch ausführlich in der Neufassung festgeschrieben.
- Die Fachempfehlung dient als Grundlage für ein bevorstehendes Landesprogramm und demzufolge für einen landesweiten Ausbau von Schulsozialarbeit. Damit besteht die Chance noch mehr Kinder und Jugendliche in den Schulen zu erreichen.
Einigung auf neues Schulgesetz in Sachsen
Am 09.02.2017 wurden in verschiedenen Medien und auf den Internetportalen von CDU- und SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Eckpunkte zum neuen Sächsischen Schulgesetz veröffentlicht. https://www.schule.sachsen.de/20820.htm
Landtag beschließt Programm mit jährlich 15 Mio. Euro
Bei der Landtagssitzung im Dezember 2016 wurde das Landesprogramm Schulsozialarbeit in einer Höhe von 15 Millionen Euro beschlossen. Hier finden Sie den Antrag der Regierungsfraktion im Wortlaut: Drucksache 6/7140.
update 28.02.17: Neues Landesprogramm Schulsozialarbeit startet in Sachsen - Förderrichtlinie wurde beschlossen - hier der offizielle Pressetext
Die jeweilig aktuellste Förderrichtinie finden Sie hier.
Stellungnahme zur Förderrichtlinie Schulsozialarbeit in Sachsen
Am 20.10.2016 wurden die Entwürfe von Förderrichtlinie und Rahmenkonzept des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen veröffentlicht. Dazu nehmen wir wie folgt Stellung
Erste Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit in Sachsen verabschiedet
Am 12.11.2003 wurde die Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit einstimmig im Landesjugendhilfeausschuss verabschiedet. Die Fachempfehlung enthält eine ausführliche Darstellung zu:
Quelle und Download: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11783
Definition Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit zielt auf Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens, auf Unterstützung bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung sowie auf Förderung ihrer Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen. Dabei berücksichtigt Schulsozialarbeit, dass die gesellschaftliche Teilhabe über berufliche Eingliederung (Ausbildung, Arbeit) für junge Menschen von zentraler Bedeutung ist. Die berufliche Eingliederung wiederum setzt Schulerfolg, also entsprechende Schulabschlüsse, voraus. Schulsozialarbeit als Leistungsangebote der Jugendhilfe vereint die unterschiedlichen Methoden von sozialer Arbeit "Einzelfallhilfe", "Gruppenarbeit" sowie "Gemeinwesenarbeit" innerhalb eines sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes. Dabei sind Einzelhilfe und Gruppenarbeit konstitutive Elemente des Gesamtkonzeptes. Durch ihren niedrigschwelligen und aufsuchenden Charakter ist Schulsozialarbeit "Prävention und Intervention vor Ort" und hat schwerpunktmäßig die Schülerinnen und Schüler im Blick, die aufgrund sozialer Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Schulsozialarbeit fördert die schulische Ausbildung und die soziale Integration. Sie trägt damit ergänzend und erweiternd zur Verwirklichung des Erziehungsauftrags der Schule bei. Quelle: Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales