Kabinett beschließt neue Förderrichtlinie Schulsozialarbeit am 06.03.2018

In Sachsen wird die Schulsozialarbeit weiter ausgebaut. Das legte das Kabinett am 06.03.2018 mit Änderung einer entsprechenden Förderrichtlinie fest, die am 22.03.18 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht wurde.  Das Landesprogramm Schulsozialarbeit erhalte so nochmals einen kräftigen Schub, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) in Dresden. Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 soll an allen 279 sächsischen Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft mindestens 1,0 Vollzeitäquivalente für Sozialarbeit geschaffen werden, die auch auf zwei Fachkräfte aufteilbar sind. Ab dem Jahr 2019 werden die bisher eingesetzten Mittel auf  30,5 Millionen Euro verdoppelt, wodurch mehr Mittel für Schulsozialarbeit an anderen Schulformen bereit stehen. Voraussetzung für eine Beantragung von Mitteln aus dem Landesprogramm ist der vollständige Abruf der Jugendpauschale für die Förderung offener und mobiler Jugendarbeit.

In Sachsen wird die Schulsozialarbeit weiter ausgebaut. Das legte das Kabinett am 06.03.2018 mit Änderung einer entsprechenden Förderrichtlinie fest, die am 22.03.18 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht wurde.  Das Landesprogramm Schulsozialarbeit erhalte so nochmals einen kräftigen Schub, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) in Dresden. Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 soll an allen 279 sächsischen Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft mindestens 1,0 Vollzeitäquivalente für Sozialarbeit geschaffen werden, die auch auf zwei Fachkräfte aufteilbar sind. Ab dem Jahr 2019 werden die bisher eingesetzten Mittel auf  30,5 Millionen Euro verdoppelt, wodurch mehr Mittel für Schulsozialarbeit an anderen Schulformen bereit stehen. Voraussetzung für eine Beantragung von Mitteln aus dem Landesprogramm ist der vollständige Abruf der Jugendpauschale für die Förderung offener und mobiler Jugendarbeit.