Liebe Kolleg:innen,
die GEW informiert auf Ihrer Homepage nun auch zu den Ergebnissen der Redaktionsverhandlungen, die am 16.09.22 abgeschlossen wurden. Hier wurden noch viele Details zum Tarifabschluss im Mai 22 geklärt, die nun nachzulesen sind. Beispielsweise kann in der Schulsozialarbeit, falls nach TVÖD bezahlt wird, ein Antrag auf Höhergruppierung in die S12 gestellt werden – zu beachten ist: „Bei der Höhergruppierung ist aber Vorsicht geboten, damit es nicht zum Verlust von Stufenlaufzeiten kommt. Deshalb vereinbarten Gewerkschaften und Arbeitgeber, dass Kolleginnen und Kollegen in den Entgeltgruppen S 11b, S 12 und S 14 nur auf Antrag höherzugruppieren sind. Beschäftigte müssen diesen Antrag bis zum 31. Juli 2023 gestellt haben, der dann rückwirkend auf den 1. Juli 2022 wirkt. GEW-Mitglieder können sich in der Frage an ihren jeweiligen Landesverband wenden.“ (GEW, eb.da)
Grundsätzlich bleibt die LAG bei Ihrem Appell an alle Träger der Schulsozialarbeit, diesen Tarifabschluss zu übernehmen und zur Finanzierung entsprechende Nachtragsanträge bei den jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtjugendämtern zu stellen.