Notbetreuung offen für Kinder von Schulsozialarbeiter*innen?!

Eine telefonische Anfrage bezüglich der sog. "Notbetreuung" für Kinder von Schulsozialarbeitenden beim sächsichen Landesjugendamt und der "Corona-Hotline" des Freistaats ergab folgende Antwort: Laut der geltenden Neuen Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb vom 18.04.2020, Anlage 1 "kritische Infrasturktur", ist im letzten Anstrich "Bildung und Erziehung" der Punkt "stationäre und ambulante Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe" aufgeführt.  Schulsozialarbeitende fallen laut Auskunft unter diesen Aspekt der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe. Eine schriftliche Beantwortung steht aus und wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Eine telefonische Anfrage bezüglich der sog. "Notbetreuung" für Kinder von Schulsozialarbeitenden beim sächsichen Landesjugendamt und der "Corona-Hotline" des Freistaats ergab folgende Antwort: Laut der geltenden Neuen Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb vom 18.04.2020, Anlage 1 "kritische Infrasturktur", ist im letzten Anstrich "Bildung und Erziehung" der Punkt "stationäre und ambulante Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe" aufgeführt.  Schulsozialarbeitende fallen laut Auskunft unter diesen Aspekt der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe. Eine schriftliche Beantwortung steht aus und wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.