Eine telefonische Anfrage bezüglich der sog. "Notbetreuung" für Kinder von Schulsozialarbeitenden beim sächsichen Landesjugendamt und der "Corona-Hotline" des Freistaats ergab folgende Antwort: Laut der geltenden Neuen Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb vom 18.04.2020, Anlage 1 "kritische Infrasturktur", ist im letzten Anstrich "Bildung und Erziehung" der Punkt "stationäre und ambulante Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe" aufgeführt. Schulsozialarbeitende fallen laut Auskunft unter diesen Aspekt der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe. Eine schriftliche Beantwortung steht aus und wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Notbetreuung offen für Kinder von Schulsozialarbeiter*innen?!
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Eine telefonische Anfrage bezüglich der sog. "Notbetreuung" für Kinder von Schulsozialarbeitenden beim sächsichen Landesjugendamt und der "Corona-Hotline" des Freistaats ergab folgende Antwort: Laut der geltenden Neuen Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb vom 18.04.2020, Anlage 1 "kritische Infrasturktur", ist im letzten Anstrich "Bildung und Erziehung" der Punkt "stationäre und ambulante Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe" aufgeführt. Schulsozialarbeitende fallen laut Auskunft unter diesen Aspekt der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe. Eine schriftliche Beantwortung steht aus und wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.