Schulsozialarbeit in Sachsen

Die Schulsozialarbeit hat in Sachsen eine lange Geschichte und hat sich in den letzten 10 Jahren zu einem bedeutenden Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit entwickelt. Mit der Einführung des Landesprogramms in Sachen im Jahr 2017 hat sich der Freistaat Sachsen zu einer verstetigten Fördersumme in Höhe von inzwischen 37 Millionen Euro jährlich bekannt. Damit wird in Sachsen die Schulsozialarbeit an jeder Oberschule ermöglicht, was auch im Sächsischen Schulgesetz festgeschrieben wurde. Alle anderen Schulformen werden nach Priorisierungsfaktoren auf kommunaler Ebene mit Schulsozialarbeit ausgestattet. Die Koordination der Schulsozialarbeit obliegt den Jugendämtern der Kommunen und Städte. Schulsozialarbeit ist in Sachsen ein Arbeitsfeld im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und richtet sich in ihren rechtlichen Grundlagen nach dem SGB VIII (§13a) und in ihren fachlichen Maximen nach der Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen.

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