Stellungnahme der LAG Schulsozialarbeit zur Verwaltungsregelung zur Anwendung der FRL Schulsozialarbeit veröffentlicht

Die LAG Schulsozialarbeit nimmt Stellung zur am 20. November 2020 veröffentlichten „Verwaltungsregelung zur Anwendung der FRL Schulsozialarbeit“ des SMS. Insbesondere beziehen wir uns in der Stellungnahme auf die Neureglung der Mindeststellenanteile sowie auf den Pauschalsatz für Sachkosten.

Wir fordern auf, die Anwendung und Einführung der neuen Regelungen zu verschieben – unbedingt in Bezug auf die neu eingeführten Mindeststellenanteile – und in einen fachlichen Diskurs und eine Fachdiskussion mit der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. als Landes- und Fachverband der Schulsozialarbeitenden in Sachsen zu treten.

Die Stellungnahme wurde an das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, das Landesjugendamt, die jugendpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen sowie den Kommunalen Sozialverband Sachsen versendet.

Die vollständige Stellungnahme ist hier zu lesen.

Die LAG Schulsozialarbeit nimmt Stellung zur am 20. November 2020 veröffentlichten „Verwaltungsregelung zur Anwendung der FRL Schulsozialarbeit“ des SMS. Insbesondere beziehen wir uns in der Stellungnahme auf die Neureglung der Mindeststellenanteile sowie auf den Pauschalsatz für Sachkosten.

Wir fordern auf, die Anwendung und Einführung der neuen Regelungen zu verschieben – unbedingt in Bezug auf die neu eingeführten Mindeststellenanteile – und in einen fachlichen Diskurs und eine Fachdiskussion mit der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. als Landes- und Fachverband der Schulsozialarbeitenden in Sachsen zu treten.

Die Stellungnahme wurde an das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, das Landesjugendamt, die jugendpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen sowie den Kommunalen Sozialverband Sachsen versendet.

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