Die Sächsischen Staatsministerien für Kultus und Soziales und Verbraucherschutz haben nach längerer juristischer und inhaltlicher Prüfung im Januar 2019 einen Vorschlag zur Herstellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Schüler*innen gemacht, die Angebote der Schulsozialarbeit nutzen. In einem Brief beider Ministerien an die sächsischen Jugendämter wird dargelegt: „Entscheidend ist das strukturierte Zusammenwirken zwischen der Schulleitung und dem Träger der Schulsozialarbeit. Um im Einzelfall die bestehenden Rechte und Pflichten beider Seiten verbindlich zu dokumentieren, wird hiermit eine Muster-kooperationsvereinbarung vorgelegt. … Es wird allerdings – wie immer im Unfallversicherungsrecht, wenn ein „Schadensfall“ eintritt – bei einer Einzelfallprüfung bleiben. …“
Weiterhin wird betont, dass es sich ausdrücklich um ein Muster einer Kooperations-vereinbarung handelt, mittels dessen bereits bestehende Vereinbarungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden können. In der Musterkooperationsvereinbarung wird der Anhang einer Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots der Schulsozialarbeit vorgeschlagen.
Die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. begrüßt die gefundene Lösung, die nun den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung der Schulen auf die Angebote der Schulsozialarbeit überträgt. Auch die vorgeschlagene Mustervereinbarung enthält viele begrüßenswerte Regelungen zur Kooperation zwischen Schule und Schulsozialarbeit, beispielsweise ein monatliches Arbeitstreffen zwischen Schulleitung und Schulsozialarbeiter*in.
Den Brief der Staatsministerien und die Musterkooperationsvereinbarung finden Sie hier: