Normal, bedenklich, gefährlich? Sexuell grenzverletzendes Verhalten durch Kinder und Jugendliche
Normal, bedenklich, gefährlich? Sexuell grenzverletzendes Verhalten durch Kinder und Jugendliche
Datum: 11.11.2025
- 11.11.2025 von 09:00 bis 16:00 Uhr
- 12.11.2025 von 09:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Dresden
Referent:innen Landesfachstelle Blaufeuer
Kosten:
Zielgruppe:
Schulsozialarbeiter:innen,
Sozialpädagog:innen an jeder Schulform
Als Mitarbeitende der Schulsozialarbeit beobachten und begleiten wir verschiedenste Ausdrucksformen der psychosexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Mitunter entsteht die Frage, ob das, was wir wahrnehmen noch normal oder bereits eine sexuelle Grenzverletzung ist.
Wo beginnt eigentlich sexualisierte Gewalt und was bedeutet das genau?
Wie kann ich mit sexuell übergriffigen Kindern umgehen und arbeiten?
Und welche Unterstützung brauchen junge Menschen, die (möglicherweise) von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren?
Wofür bin ich bei all dem verantwortlich und wer kann mich dabei fachlich unterstützen?
An Schulsozialarbeiter:innen richten sich vielfältige Erwartungen und Aufträge, weswegen in Fällen sexualisierter Gewalt, Zuständigkeiten und Rollen klar definiert sein müssen. Aber wie geht das?
Um diese oder ähnlich Fragen zu beantworten benötigen Fachkräfte der Schulsozialarbeit eine klare transparente Haltung zum Thema und spezifisches Fachwissen, um bedarfsgerechte Entscheidungen treffen zu können, die alle Beteiligten einschließen.
Diese Fortbildung nimmt das Thema Sexualität und psychosexuelle Entwicklung in den Blick, erläutert anschaulich das Phänomen Sexualisierte Gewalt und die damit verbundene komplexe Beziehungsdynamik zwischen übergriffigen und betroffenen Personen und deren sozialem Umfeld. Die persönliche und fachliche Haltung der Schulsozialarbeit zur Prävention sexualisierter Gewalt, Wissenswertes zur themenspezifischen Gesprächsführung mit Beteiligten sowie bedarfsgerechte Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bilden Schwerpunkte der zweitägigen Lehrveranstaltung.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.