Schulsozialarbeitende unterliegen nach § 203 Abs. 1 Nr. 5 StGB der Schweigepflicht. Durch sogenannte Offenbarungsbefugnisse kann diese aufgehoben werden, beispielsweise durch eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung.
Diese Vorlage stammt aus der Fortbildungsreihe „Kinder in guten Händen“ und kann für alle Alters- und Zielgruppen sowie Kooperationspartner:innen der Schulsozialarbeit genutzt werden.
Vorlage Schweigepflichtsentbindung für die Schulsozialarbeit
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Schulsozialarbeitende unterliegen nach § 203 Abs. 1 Nr. 5 StGB der Schweigepflicht. Durch sogenannte Offenbarungsbefugnisse kann diese aufgehoben werden, beispielsweise durch eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung.
Diese Vorlage stammt aus der Fortbildungsreihe „Kinder in guten Händen“ und kann für alle Alters- und Zielgruppen sowie Kooperationspartner:innen der Schulsozialarbeit genutzt werden.